Die Pyramide zeigt die gesetzlichen Grundlagen für den Arbeitsschutz.
Über der Spitze der Pyramide steht in einem Kasten „Europäisches Arbeitsschutzrecht“.
Von der linken unteren Ecke der Pyramide zeigt ein Pfeil nach oben auf die Spitze. In dem Pfeil steht „Verbindlichkeit“. Von der Spitze der Pyramide zeigt ein Pfeil nach unten in die rechte untere Ecke. In dem Pfeil steht „Konkretisierung“.
Die Pyramide ist in Zeilen unterteilt. In der obersten Zeile steht „Grundgesetz“.
In der folgenden Zeile sind nationale Gesetze angeführt. Zum Beispiel das Arbeitsschutzgesetz und das Sozialgesetzbuch VII.
In der nächsten Zeile stehen Verordnungen und Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Darunter stehen dann die technischen Regeln und DGUV Regeln und Grundsätze.
In der untersten Zeile stehen Vorschriften, Normen und Informationen.
Gesetze, Verordnungen und Regelungen bilden die Grundlage für einen effektiven Arbeitsschutz, der die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten zum Ziel hat.
Das deutsche Arbeitsschutzrecht basiert wesentlich auf Vorgaben der Europäischen Union. Die gesetzlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes in Deutschland sind neben dem Grundgesetz unter anderem das Arbeitsschutzgesetz und das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Neben dem staatlichen Arbeitsschutzrecht existieren das autonome Unfallverhütungsrecht der Unfallversicherungsträger (Unfallkassen, Berufsgenossenschaften) sowie Ergänzungen beziehungsweise Konkretisierungen durch Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen.