Grundsätzliches

Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherungsträger

Das Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz umfasst neben den staatlichen Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln auch die Vorschriften und Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese dienen der Umsetzung des Präventionsauftrags nach dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII).

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Schutzhelm mit Gehörschutz

Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung dafür verantwortlich, mit allen geeigneten Maßnahmen Arbeitsunfälle, Schulunfälle und andere Unfälle zu verhindern und eine effektive Erste Hilfe zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieses Präventionsauftrags sind Unfallversicherungsträger gesetzlich ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften als autonomes Satzungsrecht zu erlassen. Diese Regelsetzung erfolgt jedoch nicht grenzenlos, sondern im Rahmen des geltenden Rechts und unter staatlicher Aufsicht.

Abgestuft nach der Rechtsverbindlichkeit umfasst das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Unfallverhütungsvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften) stellen unmittelbar zwingendes Recht dar. Arbeitgeber und Versicherte haben diese Vorschriften zu beachten.

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz (DGUV Regeln) ergänzen und präzisieren die Unfallverhütungsvorschriften für bestimmte Arbeitsbereiche oder Gefahrensituationen. Sie basieren auf anerkannten sicherheitstechnischen Standards und spiegeln die neuesten sicherheitstechnischen Erkenntnisse im Bereich der Arbeitssicherheit wieder. Sicherheitstechnische Regeln stellen kein unmittelbares Recht dar, von ihnen darf jedoch nur abgewichen werden, wenn die Sicherheit (Schutzziel) auf andere Weise gewährleistet wird.

Nach den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes ist es die Aufgabe des Dienstherrn sicherzustellen, dass Beamtinnen und Beamte die gleiche arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung am Arbeitsplatz erhalten wie andere Beschäftigte des Landes.

Dies bedeutet, dass auch Beamtinnen und Beamte von den gleichen Unfallverhütungsvorschriften profitieren, die für andere Beschäftigte gelten, um ihre Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen.

Informationen und Grundsätze

Informationen und Grundsätze (DGUV Informationen) weisen auf bestimmte Gefahrenpotentiale hin, klären über Pflichten und Rechte auf, geben Tipps zum sicherheitsgerechten Verhalten oder beinhalten Erfahrungswerte, Hinweise und Anregungen. Sie stellen keine verbindlichen Regelungen dar, dienen aber zur Sensibilisierung und Unterweisung.