Erklärung zur Barrierefreiheit

[Name der öffentlichen Stelle / Tragen Sie hier bitte den Namen Ihrer Dienststelle ein] ist bemüht, diesen Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.sichere-schule.kultus-bw.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG.

In folgenden Punkten ist die Erfüllung der Kriterien auf Grund von unverhältnismäßigen Belastungen zum Teil noch nicht gegeben:

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache
  • Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.03.2026 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 03.03.2026 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Thouretstraße 6 (Postquartier)
70173 Stuttgart

0711 279-0

0711 279-2810

poststelle (at) km.kv.bwl.de

Vertretungsberechtigter: Herr Ministerialdirektor Daniel Hager-Mann

Verantwortlich für den Inhalt

Tanja Sommerfeld, Leiterin Referat 17: Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung
arbeitsschutz@km.kv.bwl.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie die unter Kontaktangaben genannte Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit 
Schlichtungsstelle 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart

0711 123 39375 
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.