Eine der Grundvoraussetzungen für das technische Arbeiten mit Schülerinnen und Schülern ist, dass die Lehrkräfte vor Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dokumentieren, Maßnahmen ableiten (zum Beispiel die Erstellung einer Betriebsanweisung) und die Schülerinnen und Schüler in das technische Arbeiten unterweisen und in die Handhabung der Maschinen und Werkzeuge einweisen.
Lehrkräfte müssen einmal jährlich, Schülerinnen und Schüler zu Beginn jedes Schulhalbjahres unterwiesen werden.
Die Arbeitsgruppe „Sicherheit“ hat in der „Unterweisungshilfe für das technische Arbeiten mit Schülerinnen und Schülern“ grundlegende sicherheitsrelevante Verhaltensregeln zusammengefasst, die für das technische Arbeiten im Unterricht an Schulen gelten.
Die Unterweisungshilfe kann als Muster für die halbjährliche Unterweisung verwendet und nach Anpassung an die Gegebenheiten als Fachraumordnung ausgedruckt und ausgehängt werden. Alternativ können Dokumente der gesetzlichen Unfallversicherung genutzt werden.
Jede Nutzerin und jeder Nutzer muss die aufgeführten Inhalte eigenverantwortlich und fachkundig prüfen und an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort anpassen (zum Beispiel Ausstattung des Fachraums, Einbeziehung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung).
Das Kultusministerium hat in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) und dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) die Handreichungen Sicherer Umgang mit 3D-Druckern in der Schule und Sicherer Umgang mit Laserbearbeitungsmaschinen in der Schule für allgemein bildende Schulen und vergleichbare Fächer an Beruflichen Schulen veröffentlicht.
Sie sind als Arbeits- und Orientierungshilfe konzipiert und umfassen unter anderem Planungsschritte und Vorgaben, die vor der Anschaffung, beim Kauf, bei der Aufstellung und der Inbetriebnahme beachtet werden sollten.
Die in den Handreichungen enthaltenen Checklisten, die Muster-Gefährdungsbeurteilungen und die Muster-Betriebsanweisungen können als einzelne Dokumente heruntergeladen werden.
Die in den Handreichungen enthaltenen Checklisten, die Muster-Gefährdungsbeurteilungen und die Muster-Betriebsanweisungen können als einzelne Dokumente heruntergeladen werden.
Die Muster-Gefährdungsbeurteilungen können als Handlungs- und Orientierungshilfen für die Beurteilung vor Ort herangezogen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Muster-Gefährdungsbeurteilungen keine Haftung übernommen wird. Jede Nutzerin und jeder Nutzer muss die aufgeführten Inhalte eigenverantwortlich und fachkundig prüfen und an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort anpassen (zum Beispiel Ausstattung des Fachraums, Beachtung der Betriebsanweisungen). Die Muster-Gefährdungsbeurteilung kann bei entsprechenden Anpassungen und Ergänzungen der „Realisierung“ und „Wirksamkeitskontrolle“ als Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ausgedruckt oder abgespeichert werden.