Maschinen, Werkzeuge

Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Maschinen und Werkzeugen

Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Maschinen und Werkzeugen müssen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und gegebenenfalls Betriebsanweisungen erstellt werden. Auf dieser Seite finden Sie unterstützende Informationen und Muster-Betriebsanweisungen.

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Standbohrmaschine, seitlich zu sehen sind Regeln wiw man die Maschinen benutzt

Nach der Betriebssicherheitsverordnung und nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1111 „Gefährdungsbeurteilung“ muss den Beschäftigten vor erstmaliger Verwendung von Maschinen oder Werkzeugen eine Betriebsanweisung zur Verfügung gestellt werden. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler sind den Beschäftigten gleichgesetzt.