Gefahrstoffe

Gefahrstoffe an Grundschulen

Experimente und fachpraktische Arbeiten sind ein wichtiger Bestandteil des Lernens in der Grundschule. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen für Grundschulen zum Thema Gefahrstoffe.

Lesezeit:
  • Teilen
Grundschule Tisch mit einem Versuchsaufbau. Zitronen Baterrien und Drähte

Für Grundschulen gelten aufgrund des Alters der Schülerinnen und Schüler besondere Sicherheitsvorgaben, im Speziellen bezüglich Gefahrstoffen. Im Folgenden sind Regelungen für den Umgang mit Gefahrstoffen an Grundschulen aufgeführt, die zu beachten und umzusetzen sind.

Regelung des Kultusministeriums zu Gefahrstoffen an Grundschulen

In der „Verbindlichen Information zur Auswahl von Gefahrstoffen an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg und vergleichbaren Fächern an beruflichen Schulen“ (PDF) des Kultusministeriums heißt es:

„Grundschullehrkräfte haben zu beachten, dass auch Gefahrstoffe, die in der Stoffliste DGUV Information 213-098 mit einem „+“ gekennzeichnet sind in baden-württembergischen Grundschulen nicht eingesetzt werden dürfen. Auf diese Regelung des Kultusministeriums wird im Bildungsplan 2016 der Grundschule in den Bildungsstandards Sachunterricht wie folgt hingewiesen: „Beim Experimentieren in der Grundschule ist der Umgang mit Gefahrstoffen zu vermeiden“.
Dies erfolgt aus der Tatsache, dass Lehrkräfte an Grundschulen in der Regel nicht über die erforderliche Fachkunde nach Gefahrstoffverordnung verfügen.
Im Ergebnis bedeutet dies ein Tätigkeitsverbot mit Gefahrstoffen an Grundschulen, sowohl für Lehrkräfte als auch für Schüler und Schülerinnen. Hiervon ausgenommen sind Gefahrstoffe, die für den privaten Endverbrauch im Einzelhandel in Selbstbedienung erhältlich sind, wenn sie unter den für Haushalte üblichen Bedingungen (geringe Menge und kurze Expositionsdauer) verwendet werden und nach Angaben der Hersteller in die Hände von Kindern gelangen dürfen, zum Beispiel bestimmte Klebstoffe oder Handgeschirrspülmittel.

Handlungshilfe

Die Broschüre „Gefahrstoffe in Grundschulen und Kindertagesstätten (PDF)“ der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unterstützt Grundschulen bei der Umsetzung der geltenden Regelungen.

Weitere Informationen für Grundschulen

Weitere Informationen für Grundschulen finden Sie im Bereich „Allgemein bildende Schulen – Grundschulen“.