Im Berufsfeld „Wirtschaft und Verwaltung“ kommen Maschinen (zum Beispiel Transporter, Computer, Bildschirme), Arbeitsmittel (zum Beispiel Tacker) und auch Gefahrstoffe (zum Beispiel Toner, Druckerpatronen) zum Einsatz. Zudem können Gefährdungen durch elektrischen Strom entstehen.
Der sichere Umgang mit elektrischem Strom, Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln und Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Hierzu gehören insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gegebenenfalls sind auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Biostoffverordnung (BioStoffV), die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) sowie die jeweiligen Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu beachten.
Im Folgenden sind spezifische Vorgaben und Informationen beispielhaft zusammengestellt:
- Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1151 „Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel – Ergonomische und menschliche Faktoren, Arbeitssystem”
- Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 „Lüftung“
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A6 „Bildschirmarbeit“
- DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- DGUV Information 208-043 „Sicherheit von Regalen“
- DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger“
- DGUV Information 215-210 „Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten”
- DGUV Information 215-211 „Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen”
- DGUV Information 215-441 „Büroraumplanung – Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros“
- DGUV Information 215-443 „Akustik im Büro - Hilfen für die akustische Gestaltung von Büros”
- DGUV Information 215-520 „Klima im Büro - Antworten auf die häufigsten Fragen”
- DGUV
Grundsatz 315-411 „Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze - Anforderungen an Produkte”
Im Berufsfeld „Wirtschaft und Verwaltung“ bestehen Gefährdungen beispielsweise
- durch elektrischen Stromschlag zum Beispiel durch defekte Anschlussleitungen oder Gehäuse
- durch erhöhte Belastungen der Augen und des Sehvermögens
- durch Zwangs- und Fehlhaltungen
- durch Absturz von Personen von Leitern oder Tritten
- durch Stürzen und Stolpern, zum Beispiel durch mangelhafte Verlegung von Kabeln
- durch Quetschungen
- durch Emissionen von Druckern und Kopieren
Durch geeignete Schutzmaßnahmen werden die Gefährdungen so gering wie möglich gehalten. Die Schutzmaßnahmen werden nach dem STOP-Hierarchie-Prinzip angewendet:
S Substitution [Ersetzen des Gefahrstoffes oder der gefährlichen Tätigkeit]
T technische Maßnahmen [Zum Beispiel Absaugungen oder bauliche Maßnahmen]
O organisatorische Maßnahmen [Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Arbeitsabläufe und -verfahren]
P persönliche Maßnahmen [Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kommt zum Einsatz, wenn die
ersten drei Punkte des STOP-Prinzips die Gefährdung nicht ausreichend reduzieren]
Gefährdungen und Maßnahmen werden in einer Gefährdungsbeurteilung dokumentiert.
Vor Aufnahme einer fachpraktischen Tätigkeit müssen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen werden (siehe Staatliches Arbeitsschutzrecht). Ausführliche Informationen finden Sie im Abschnitt Themenspezifische Hinweise unter Biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und Maschinen und Werkzeuge.
Bei der Durchführung und Dokumentation einer arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung kann die kostenlose Software „GefBU“ (steht für „Gefährdungsbeurteilung“) der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unterstützen.
Sie enthält ein spezielles Modul „Schulen“, in dem für ausgewählte Berufsfelder und Bereiche Muster-Gefährdungsbeurteilungen und Muster-Betriebsanweisungen bereitgestellt werden. Die Mustermaterialien sind von der Schule fachkundig zu prüfen und bei Bedarf gemäß den örtlichen Gegebenheiten spezifisch anzupassen.
Die Software GefBU, die Mustermaterialien und weitere Informationen können über das Portal UKBW-infoAS abgerufen werden. Hierbei ist die UKBW-Mitgliedsnummer der Schule anzugeben.
Für das Berufsfeld „Wirtschaft und Verwaltung“ sind über das Portal UKBW-infoAS derzeit keine Mustermaterialien für den Schulbereich abrufbar.
GefBU-Mustermaterialien, die auch für das Berufsfeld „Wirtschaft und Verwaltung“ hilfreich sein können, sind auf dem Portal in den Bereichen „Elektrotechnik“ und „Übergreifendes“ zu finden.
Auf dem Portal UKBW-infoAS sind weitere Arbeits- und Orientierungshilfen in verschiedenen Rubriken abrufbar.
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Wirtschaft und Verwaltungsbranche.
Der Unfallversicherungsträger der öffentlichen beruflichen Schulen in Baden-Württemberg ist die Unfallkasse Baden-Württemberg. Die Informationen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) können als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden, zum Beispiel für die Beurteilung von Gefährdungen und für Erstellung von Betriebsanweisungen. Sie sind jedoch für die öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg nicht verbindlich.
Alle verwendeten Mustermaterialien sind von der Schule fachkundig zu prüfen und bei Bedarf gemäß den örtlichen Gegebenheiten spezifisch anzupassen.