Der sichere Umgang mit elektrischem Strom, Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln und Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Hierzu gehören insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gegebenenfalls sind auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Biostoffverordnung (BioStoffV), die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) sowie die jeweiligen Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu beachten.
Im Folgenden sind spezifische Vorgaben und Informationen beispielhaft zusammengestellt:
- TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und
überwachungsbedürftigen Anlagen”
- Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2111
„Mechanische Gefährdungen”
- Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2111 Teil 1 „Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln“
- Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121
„Gefährdungen von Personen durch Absturz - Allgemeine Anforderungen”
- Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2
„Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“
- DGUV Vorschrift 3
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel”
- DGUV
Information 203-049 „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Praxistipps für
Betriebe”
- DGUV-Information 203-011
„Handbetriebene Schneidgeräte”
- DGUV-Information
203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den
Unternehmer”
- DGUV-Information
203-093 „Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung beim Betrieb von offenen Laser-Einrichtungen zur Materialbearbeitung
mit Handführung oder Handpositionierung (HLG)”
- DGUV
Information 211-010 „Sicherheit durch Betriebsanweisungen”
- DGUV
IFA Praxishilfen: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Gefahrstoff-Informationssystem „WINGIS online“
Gefährdungen bestehen beispielsweise
- an Ausgängen und Toren (zum Beispiel Quetschungen),
- beim Ver- und Bearbeiten von Materialien mit Werkzeugen und Maschinen
- (zum Beispiel durch Lärmbelastung, elektrische Spannung),
- beim Umgang mit Gefahrstoffen,
- beim Arbeiten mit Handwerkzeugen,
- beim schweren Heben und Tragen (ohne Hebewerkzeuge) und
- bei der Reinigung von Werkstätten und Laboren.
Durch geeignete Schutzmaßnahmen werden die Gefährdungen so gering wie möglich gehalten. Die Schutzmaßnahmen werden nach dem STOP-Hierarchie-Prinzip angewendet:
S Substitution [Ersetzen des Gefahrstoffes oder der gefährlichen Tätigkeit]
T technische Maßnahmen [Zum Beispiel Absaugungen oder bauliche Maßnahmen]
O organisatorische Maßnahmen [Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Arbeitsabläufe und -verfahren]
P persönliche Maßnahmen [Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kommt zum Einsatz, wenn die
ersten drei Punkte des STOP-Prinzips die Gefährdung nicht ausreichend reduzieren]
Gefährdungen und Maßnahmen werden in einer Gefährdungsbeurteilung dokumentiert.
Vor Aufnahme einer fachpraktischen Tätigkeit müssen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen werden (siehe Staatliches Arbeitsschutzrecht). Ausführliche Informationen finden Sie im Abschnitt Themenspezifische Hinweise unter Biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und Maschinen und Werkzeuge.
Bei der Durchführung und Dokumentation einer arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung kann die kostenlose Software „GefBU“ (steht für „Gefährdungsbeurteilung“) der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unterstützen.
Sie enthält ein spezielles Modul „Schulen“, in dem für ausgewählte Berufsfelder und Bereiche Muster-Gefährdungsbeurteilungen und Muster-Betriebsanweisungen bereitgestellt werden. Die Mustermaterialien sind von der Schule fachkundig zu prüfen und bei Bedarf gemäß den örtlichen Gegebenheiten spezifisch anzupassen.
Die Software GefBU, die Mustermaterialien und weitere Informationen können über das Portal UKBW-infoAS abgerufen werden. Hierbei ist die UKBW-Mitgliedsnummer der Schule anzugeben.
Im Bereich Übergreifendes sind über das Portal UKBW info-AS derzeit folgende Mustermaterialien für den Schulbereich abrufbar.
- Arbeiten mit dem 3D-Drucker (Schmelzschichtverfahren)
- Arbeiten mit dem 3D-Drucker (Lebensmitteldruck)
- Arbeiten mit ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln
- Muster-Werkstattordnung
Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Themenbereiche.
Der Unfallversicherungsträger der öffentlichen beruflichen Schulen in Baden-Württemberg ist die Unfallkasse Baden-Württemberg. Die Informationen der BG BAU und BGHM können als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden, zum Beispiel für die Beurteilung von Gefährdungen und für Erstellung von Betriebsanweisungen. Sie sind jedoch für die öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg nicht verbindlich.
Alle verwendeten Mustermaterialien sind von der Schule fachkundig zu prüfen und bei Bedarf gemäß den örtlichen Gegebenheiten spezifisch anzupassen.