Im Berufsfeld „Gesundheit“ beziehungsweise im Bereich „Pflege“ kommen Maschinen (zum Beispiel Behandlungsstuhl und Labormaschinen), Arbeitsmittel (zum Beispiel Feinwerkzeuge und Lampen) und Medizinprodukte (zum Beispiel Pflegebett, Injektionskanülen und Blutdruckmessgerät) sowie Gefahrstoffe (zum Beispiel Putz- und Reinigungsmittel sowie Desinfektionsmittel) zum Einsatz. Zudem können Gefährdungen durch elektrischen Strom entstehen.
Der sichere Umgang mit elektrischem Strom, Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln und Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Hierzu gehören insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gegebenenfalls sind auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Biostoffverordnung (BioStoffV), die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) sowie die jeweiligen Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu beachten.
Im Berufsfeld „Gesundheit“ und im Bereich „Pflege“ ergänzt das Medizinprodukte-Durchführungsgesetz (MPDG) die rechtlichen Vorgaben.
Im Folgenden sind spezifische Vorgaben und Informationen beispielhaft zusammengestellt:
- Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2111 „Mechanische Gefährdungen”
- Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2111 Teil 1 „Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln“
- Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“
- DGUV Information 207-019 „Gesundheitsdienst” (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Information 207-206 „Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst” (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Information 209-001 „Arbeiten mit Handwerkzeugen“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Information 213-032 „Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- Gefahrstoff-Informationssystem „WINGIS online“
Im Berufsfeld „Gesundheit“ und im Bereich „Pflege“ bestehen Gefährdungen beispielsweise
- an Türen (zum Beispiel Quetschungen),
- beim Umgang mit Werkzeugen und Maschinen (zum Beispiel durch elektrische Spannung),
- beim Umgang mit Gefahrstoffen (zum Beispiel beim Benutzen von Putz- und Reinigungsmitteln sowie Desinfektionsmitteln),
- beim Arbeiten mit Handwerkzeugen,
- beim schweren Heben und Tragen (ohne Hebewerkzeuge) und
- bei der Reinigung von Laboren und Praxisräumen.
Durch geeignete Schutzmaßnahmen werden die Gefährdungen so gering wie möglich gehalten. Die Schutzmaßnahmen werden nach dem STOP-Hierarchie-Prinzip angewendet:
S Substitution [Ersetzen des Gefahrstoffes oder der gefährlichen Tätigkeit]
T technische Maßnahmen [Zum Beispiel Absaugungen oder bauliche Maßnahmen]
O organisatorische Maßnahmen [Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Arbeitsabläufe und -verfahren]
P persönliche Maßnahmen [Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kommt zum Einsatz, wenn die
ersten drei Punkte des STOP-Prinzips die Gefährdung nicht ausreichend reduzieren]
Gefährdungen und Maßnahmen werden in einer Gefährdungsbeurteilung dokumentiert.
Vor Aufnahme einer fachpraktischen Tätigkeit müssen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen werden (siehe Staatliches Arbeitsschutzrecht). Ausführliche Informationen finden Sie im Abschnitt Themenspezifische Hinweise unter Biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und Maschinen und Werkzeuge.
Bei der Durchführung und Dokumentation einer arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung kann die kostenlose Software „GefBU“ (steht für „Gefährdungsbeurteilung“) der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unterstützen.
Sie enthält ein spezielles Modul „Schulen“, in dem für ausgewählte Berufsfelder und Bereiche Muster-Gefährdungsbeurteilungen und Muster-Betriebsanweisungen bereitgestellt werden. Die Mustermaterialien sind von der Schule fachkundig zu prüfen und bei Bedarf gemäß den örtlichen Gegebenheiten spezifisch anzupassen.
Die Software GefBU, die Mustermaterialien und weitere Informationen können über das Portal UKBW-infoAS abgerufen werden. Hierbei ist die UKBW-Mitgliedsnummer der Schule anzugeben.
Für das Berufsfeld „Gesundheit“ beziehungsweise den Bereich „Pflege“ sind über das Portal UKBW-infoAS derzeit folgende Mustermaterialien für den Schulbereich abrufbar:
- Einüben von Injektionstechniken
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen im Pflegebett
Weitere GefBU-Mustermaterialien, die auch für das Berufsfeld „Gesundheit“ beziehungsweise für den Bereich „Pflege“ hilfreich sein können, sind auf dem Portal im Bereich „Übergreifendes“ zu finden.
Auf dem Portal UKBW-infoAS sind weitere Arbeits- und Orientierungshilfen in verschiedenen Rubriken abrufbar.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Gesundheitsbranche.
Der Unfallversicherungsträger der öffentlichen beruflichen Schulen in Baden-Württemberg ist die Unfallkasse Baden-Württemberg. Die Informationen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) können als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden, zum Beispiel für die Beurteilung von Gefährdungen und für Erstellung von Betriebsanweisungen. Sie sind jedoch für die öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg nicht verbindlich.
Alle verwendeten Mustermaterialien sind von der Schule fachkundig zu prüfen und bei Bedarf gemäß den örtlichen Gegebenheiten spezifisch anzupassen.