Im Berufsfeld „Chemie, Physik und Biologie“ kommen Maschinen (zum Beispiel Pumpen und Beschichtungsmaschinen), Arbeitsmittel (zum Beispiel Mess- und Prüfgeräte), Gefahrstoffe (zum Beispiel Säuren und Laugen) und auch Versuchstiere (insbesondere Nagetiere) zum Einsatz. Zudem können Gefährdungen durch elektrischen Strom entstehen.
Der sichere Umgang mit elektrischem Strom, Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln und Maschinen wird durch rechtliche Vorgaben geregelt. Hierzu gehören insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gegebenenfalls sind auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Biostoffverordnung (BioStoffV), die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) sowie die jeweiligen Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu beachten.
Im Folgenden sind spezifische Vorgaben und Informationen beispielhaft zusammengestellt:
- Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2111 „Mechanische Gefährdungen”
- Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2111 Teil 1 „Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln”
- Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen”
- Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 430 „Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen”
- Technische Regel für Gefahrstoffe 526 „Laboratorien”
- Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen”
- Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung”
- DGUV Vorschrift 16 „Elektromagnetische Felder” (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Vorschrift 21 „Abwassertechnische Anlagen” (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Regel 102-001 „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Unterricht” (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen” (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Regel 113-605 „Herstellung von Beschichtungsstoffen” (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Information 202-039 „Sicher experimentieren mit elektrischer Energie in Schulen” (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Information 209-001 „Arbeiten mit Handwerkzeugen“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- Gefahrstoff-Informationssystem „WINGIS online“
Im Berufsfeld „Chemie, Physik und Biologie“ bestehen Gefährdungen beispielsweise
- beim Arbeiten mit biologischem Material (zum Beispiel Zellen und Viren),
- beim Ver- und Bearbeiten von chemischen, pflanzlichen und tierischen Materialien mit Werkzeugen und Maschinen (zum Beispiel durch elektrische Spannung),
- beim Bearbeiten und Prüfen von Kunststoffen und Keramiken,
- beim Umgang mit Gefahrstoffen (zum Beispiel beim Herstellen von Produkten),
- beim Arbeiten mit Glasgeräten und Apparaturen,
- beim schweren Heben und Tragen (ohne Hebewerkzeuge) und
- bei der Reinigung von Laboren.
Beim Umgang mit Diisocyanaten an Schulen sind besondere Vorgaben zu beachten. Unter Themenspezifische Hinweise – Sicherer Umgang mit Diisocyanaten sind wichtige Informationen zu Ihrer Unterstützung zusammengestellt.
Durch geeignete Schutzmaßnahmen werden die Gefährdungen so gering wie möglich gehalten. Die Schutzmaßnahmen werden nach dem STOP-Hierarchie-Prinzip angewendet:
S Substitution [Ersetzen des Gefahrstoffes oder der gefährlichen Tätigkeit]
T technische Maßnahmen [Zum Beispiel Absaugungen oder bauliche Maßnahmen]
O organisatorische Maßnahmen [Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Arbeitsabläufe und -verfahren]
P persönliche Maßnahmen [Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kommt zum Einsatz, wenn die
ersten drei Punkte des STOP-Prinzips die Gefährdung nicht ausreichend reduzieren]
Gefährdungen und Maßnahmen werden in einer Gefährdungsbeurteilung dokumentiert.
Vor Aufnahme einer fachpraktischen Tätigkeit müssen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen werden (siehe Staatliches Arbeitsschutzrecht). Ausführliche Informationen finden Sie im Abschnitt Themenspezifische Hinweise unter Biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und Maschinen und Werkzeuge.
Bei der Durchführung und Dokumentation einer arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung kann die kostenlose Software „GefBU“ (steht für „Gefährdungsbeurteilung“) der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unterstützen.
Sie enthält ein spezielles Modul „Schulen“, in dem für ausgewählte Berufsfelder und Bereiche Muster-Gefährdungsbeurteilungen und Muster-Betriebsanweisungen bereitgestellt werden. Die Mustermaterialien sind von der Schule fachkundig zu prüfen und bei Bedarf gemäß den örtlichen Gegebenheiten spezifisch anzupassen.
Die Software GefBU, die Mustermaterialien und weitere Informationen können über das Portal UKBW-infoAS abgerufen werden. Hierbei ist die UKBW-Mitgliedsnummer der Schule anzugeben.
Für das Berufsfeld „Chemie, Physik und Biologie“ sind über das Portal UKBW-infoAS derzeit keine Mustermaterialien für den Schulbereich abrufbar.
GefBU-Mustermaterialien, die auch für das Berufsfeld „Chemie, Physik und Biologie“ relevant sein können, sind auf dem Portal im Bereich „Elektrotechnik“ zu finden.
Auf dem Portal UKBW-infoAS sind weitere Arbeits- und Orientierungshilfen in verschiedenen Rubriken abrufbar.
Zudem kann das Online-Portal „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung (DEGINTU)“ und dazugehörige kostenfreie Online-Software dazu dienen, Lehrkräfte sowohl beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen insbesondere für den Biologie- und Chemieunterricht als auch bei der Verwaltung von Fach- und Sammlungsräumen zu unterstützen.
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Industrie und industrienahe Dienstleistungen.
Der Unfallversicherungsträger der öffentlichen beruflichen Schulen in Baden-Württemberg ist die Unfallkasse Baden-Württemberg. Die Informationen der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) können als Arbeits- und Orientierungshilfe herangezogen werden, zum Beispiel für die Beurteilung von Gefährdungen und für Erstellung von Betriebsanweisungen. Sie sind jedoch für die öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg nicht verbindlich.
Alle verwendeten Mustermaterialien sind von der Schule fachkundig zu prüfen und bei Bedarf gemäß den örtlichen Gegebenheiten spezifisch anzupassen.