Die Erste Hilfe ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes, um die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Erste Hilfe soll bei Unfällen oder Verletzungen am Arbeitsplatz sofortige Hilfe leisten, um die Verletzung oder den Schaden zu minimieren.
Die Erste Hilfe ist ein wichtiger Punkt des Arbeitsschutzes, der durch verschiedene gesetzliche Regelungen und Verordnungen geregelt ist.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Pflichten von Arbeitgebern, um die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es schreibt vor, dass Arbeitgeber eine Erste-Hilfe-Einrichtung am Arbeitsplatz vorhalten müssen.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Die Arbeitsstättenverordnung ist eine wichtige Regelung, die die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern am Arbeitsplatz schützt. Sie legt fest, welche Anforderungen an die Arbeitsstätte, die Arbeitsmittel und die Arbeitsbedingungen gestellt werden müssen, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Das Regelwerk der DGUV regelt die Maßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen müssen, um Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden. Sie schreiben vor, was Schulen im Bereich der Ersten-Hilfe beachten müssen.
- Regelungen des Kultusministeriums: Die Verwaltungsvorschriften regeln die Maßnahmen, die Schulleiterinnen und Schulleiter ergreifen müssen, um die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Technische Regeln für Arbeitsstätten können die Anforderungen der Verordnungen ergänzen und konkretisieren. Beispielhaft sind ausgewählte Technische Regeln für Arbeitsstätten aufgeführt.
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3A.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 „Sanitätsräume“
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
Durch die Erste Hilfe kann ein Unternehmen die Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitnehmer gewährleisten und bei Unfällen oder Verletzungen am Arbeitsplatz sofortige Hilfe leisten.
Grundsätzliche Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter sind das Bereitstellen der erforderlichen Räumlichkeiten, der Erste-Hilfe-Einrichtungen, der Erste-Hilfe-Materialien, das Bestellen der Ersthelferinnen und Ersthelfer und die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten.
Hilfreiche Materialien findet man bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unter UKBW Akademie, bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter DGUV Regelwerk oder auf dem Informationsportal Sichere Schule der DGUV.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind verpflichtet, Ziele zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen und notwendige Maßnahmen durchzuführen beziehungsweise zu veranlassen. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz festgelegt.
Grundlage für zu treffende Schutzmaßnahmen ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen die Gefährdungsbeurteilung (GBU). Die Handlungshilfe A2 – Erste Hilfe wird gerade überarbeitet und folgt zeitnah. Bereits erstellte Gefährdungsbeurteilungen behalten ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen wie beispielsweise zur Anzahl und Bestellung von Ersthelfenden oder zur Kostenübernahme finden Sie unter Ersthelferinnen und Ersthelfer im Menüpunkt Organisation.