Organisation

Ersthelferinnen und Ersthelfer

Ersthelferinnen und Ersthelfer sorgen bei Unfällen und gesundheitlichen Beschwerden im schulischen Bereich für schnelle und strukturierte Hilfe. 

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Hilfe, HLW und Hände mit Mask

Als Mitglied einer Schulgemeinschaft besteht für jede Person die gesetzliche Verpflichtung, verletzten Kolleginnen und Kollegen sowie verletzten Schülerinnen und Schülern und sonstigen Verletzten zu helfen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob die Person über eine Ausbildung als Ersthelferin oder Ersthelfer verfügt. Unterlassene Hilfeleistung kann strafrechtlich verfolgt und geahndet werden (siehe Strafgesetzbuch).