Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit'“ erfolgt durch einen vom Land beauftragten überbetrieblichen Dienst.
Aufgaben der Betriebsärztinnen, -ärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Aufgaben der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit lassen sich zum Beispiel in die Bereiche untergliedern:
- Beratung, zum Beispiel bei der arbeitsplatz- und personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz oder bei der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung,
- arbeitsmedizinische Untersuchung der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals sowie deren arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung durch Betriebsärztinnen und -ärzte,
- Untersuchung von Arbeitsunfällen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
- Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in der Schule.
Kontaktaufnahme
Auf dem Informationsportal „sicher gesund.“ der BG prevent GmbH besteht die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den Betriebsärztinnen und den Betriebsärzten. Weitere Informationen zur BG prevent GmbH erhalten Sie unter Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung .