Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit'“ erfolgt durch einen vom Land beauftragten überbetrieblichen Dienst.
Aufgaben der Betriebsärztinnen, -ärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Die Aufgaben der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit lassen sich zum Beispiel in die Bereiche untergliedern:
- Beratung, zum Beispiel bei der arbeitsplatz- und personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz oder bei der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung,
- arbeitsmedizinische Untersuchung der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals sowie deren arbeitsmedizinische Beurteilung und Beratung durch Betriebsärztinnen und -ärzte,
- Untersuchung von Arbeitsunfällen durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
- Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in der Schule.