Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Lehrkräfte entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ erfolgt durch einen vom Land beauftragten überbetrieblichen Dienst. Dieser nimmt die den Betriebsärztinnen, -ärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit nach Arbeitssicherheitsgesetz obliegenden Aufgaben wahr.
Beauftragter überbetrieblicher Dienst
Mit der landesweiten Betreuung der Lehrkräfte ist folgender betriebsärztlicher Dienst beauftragt: BG prevent (ehemals B.A.D. GmbH).
Die BG prevent übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:
- Beratung und Impfung von Lehrkräften gegen Hepatitis A und / oder B sowie Untersuchung auf Hepatitis C an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (einschließlich der entsprechenden Abteilungen an anderen SBBZ),
- Beratung von Lehrkräften an SBBZ mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung,
- Beratung für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung,
- Beratung von Lehr-, Erziehungs- und Betreuungskräften an den entsprechenden Staatlichen Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat sowie
- Beratung von Lehr- und Erziehungskräften an Schulkindergärten für Geistigbehinderte und Körperbehinderte.
Auf den Internetseiten der BG prevent besteht die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit den Betriebsärztinnen und den Betriebsärzten sowie den Fachkräften für Arbeitssicherheit der BG prevent zum Beispiel für die Vereinbarung eines Mutterschutzvorsorgetermines für schwangere Lehrerinnen oder die Terminvereinbarung einer Arbeitsschutzausschuss-Sitzung.