Die Handlungshilfe Sicherheit im Biologieunterricht – Handlungshilfe für fachkundige Lehrkräfte richtet sich an fachkundige Lehrkräfte im Fach Biologie. Sie informiert über wesentliche Aspekte zur Sicherheit im Biologieunterricht und die Organisation beziehungsweise Führung einer Sammlung. Die Handlungshilfe wird durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und die Unfallkasse Baden-Württemberg herausgegeben.
Die Handlungshilfe ist als Arbeits- und Orientierungshilfe für den Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen, Gefahrstoffen und Arbeitsmitteln im Biologieunterricht konzipiert und beruht auf dem Stand von 2019. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Handlungshilfe keine Haftung übernommen wird.
Weiterhin können sich die Vorgaben für den Umgang mit den beschriebenen Stoffen und Arbeitsmittel ändern. Jede Nutzerin / jeder Nutzer muss die aufgeführten Inhalte auf Grundlage der geltenden gesetzlichen und weiteren Vorgaben eigenverantwortlich prüfen und an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen.
Lehrkräfte müssen Schülerinnen und Schüler über allgemeine Verhaltensregeln in Fachräumen,
Sicherheitsmaßnahmen, mögliche Gefährdungen und über das Verhalten im Gefahrfall informieren. Für
Schülerinnen und Schüler ist eine solche allgemeine Unterweisung zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres durchzuführen.
Aufgrund der möglichen Gefährdungen durch zum Beispiel Gefahrstoffe, Biologische Arbeitsstoffe, Geräte und Werkzeuge kommt
der Unterweisung zum Verhalten in naturwissenschaftlichen Fachräumen eine besondere Bedeutung zu. Die Unterweisung kann anhand einer
Betriebsanweisung erfolgen, sie ist schriftlich zu vermerken, zum Beispiel im Klassenbuch oder Kursheft.
Die Arbeitsgruppe „Sicherheit“ des Kultusministeriums Baden-Württemberg, des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) hat in der vorliegenden Muster-Fachraumordnung grundlegende sicherheitsrelevante Verhaltensregeln zusammengefasst, die für alle naturwissenschaftlichen Fachräume gleichermaßen gelten.
Die Muster-Fachraumordnung sollte bei Bedarf den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst und in jedem naturwissenschaftlichen Fachraum ausgehängt werden. Ebenso kann sie im Jahresplaner der Schülerinnen und Schüler oder deren Unterlagen enthalten sein und somit die Teilnahme an der halbjährlichen umfassenden Unterweisung dokumentieren.
| Datum | Bezeichnung | Typ |
|---|---|---|
| 17.01.2026 | MUSTER Fachraumordnung Naturw.pdf | |
| 17.01.2026 | MUSTER Fachraumordnung Naturw.docx |
Nach den geltenden Bestimmungen darf das Beheizen von Apparaturen mit Gas sowie das Betreiben von Laborbrennern und ähnlichen Gasverbrauchseinrichtungen nur unter ständiger Aufsicht – bei Dauerversuchen unter entsprechender Kontrolle erfolgen.
Beim Maschinen- und Geräteeinsatz im naturwissenschaftlich-technischen Unterricht kann eine Aufsicht erforderlich sein, bei der die Lehrkraft unmittelbar neben der Schülerin oder dem Schüler steht und den Vorgang beaufsichtigt. Schülerinnen und Schülern kann auch ein teilselbständiges Arbeiten ermöglicht werden, wenn sich diese im Blickfeld der Lehrkraft befinden und die Schülerinnen und Schüler vorab eine Unterweisung durch eine fachkundige Lehrkraft erhalten haben. Eine fachkundige Unterweisung über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen und das praktische Einüben und Vorzeigen eines sicheren sachgerechten Umgangs durch Schülerinnen und Schüler ist dabei Voraussetzung für ein teilselbständiges Arbeiten.
Die Unterweisungshilfe Gasbrenner kann als Orientierung und Arbeitshilfe für eine (praktische) Unterweisung der Schülerinnen und Schüler durch fachkundige Lehrkräfte herangezogen werden. Es werden Schritte zum sicheren Umgang mit dem Gasbrenner und Überlegungen für mögliche Unterrichtsgänge aufgezeigt.
Zu beachten und mit einzubeziehen sind spezifische Besonderheiten je nach Art des Gasbrenners sowie herstellerspezifische Hinweise und Bedienungsanleitungen.
Die Schülerinnen und Schüler zeigen durch richtige Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme sowie durch richtiges sicheres Umgehen mit dem Gasbrenner, dass sie zu einer teilselbständigen Arbeit befähigt sind.
Zu dieser teilselbständigen Arbeit gehören, nach einer entsprechenden Anweisung der Lehrkraft zur Durchführung des jeweiligen Experiments, die selbständige Inbetriebnahme des Gasbrenners (Aufstellen, Anschließen, Entzünden), das Erhitzen / Arbeiten mit dem Gasbrenner sowie die Außerbetriebnahme des Gasbrenners.
Sofern die Unterrichtsinhalte es erfordern, hat vor Aufnahme der Tätigkeit eine Unterweisung in den richtigen Umgang mit dem Gasbrenner zu erfolgen.
Weitere Materialien für eine Unterweisung werden auf dem Lehrerfortbildungsserver unter Umgang mit dem Gasbrenner angeboten.
| Datum | Bezeichnung | Typ |
|---|---|---|
| 22.10.2024 | Unterweisungshilfe Gasbrenner.pdf |