Im Fach Biologie müssen vor Aufnahme der Tätigkeit Gefährdungsbeurteilungen von einer fachkundigen Person durchgeführt und dokumentiert werden. Dies betrifft sowohl den Umgang mit Biologischen Arbeitsstoffen als auch den Einsatz von Gefahrstoffen im Biologieunterricht. Dementsprechend sind auf dieser Seite Informationen zu

  • Tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentation nach Biostoffverordnung sowie
  • Tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen und Dokumentation nach Gefahrstoffverordnung

zusammengestellt.