Nach der Betriebssicherheitsverordnung und nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1111 „Gefährdungsbeurteilung“ muss den Beschäftigten vor erstmaliger Verwendung von Maschinen oder Werkzeugen eine Betriebsanweisung zur Verfügung gestellt werden. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler sind den Beschäftigten gleichgesetzt.