Biologische Arbeitsstoffe

Muster-Betriebsanweisungen für den Biologieunterricht

Vor Aufnahme einer Tätigkeit, zum Beispiel mit Biologischen Arbeitsstoffen, müssen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und gegebenenfalls Betriebsanweisungen erstellt werden. Auf dieser Seite finden Sie unterstützende Informationen und Muster-Betriebsanweisungen.

Lesezeit:
  • Teilen
zwei Betriebsanweisungen. Per Klick gelangen Sie zur Seite Betriebsanweisung Bios

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass durch Tätigkeiten, zum Beispiel mit Biologischen Arbeitsstoffen, Arbeitsmitteln oder mit Gefahrstoffen eine Gefährdung besteht, so müssen Betriebsanweisungen erstellt werden. Diese Betriebsanweisungen müssen den Beschäftigten zugänglich gemacht werden. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler sind den Beschäftigten gleichgesetzt.

  • Inhalt einer Betriebsanweisung: In der Betriebsanweisung wird auf Gefahren, Schutzmaßnahmen und Besonderheiten bei der Benutzung hingewiesen. Bei der Erstellung der Betriebsanweisungen werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und örtliche Gegebenheiten einbezogen.
  • Aktualisierung einer Betriebsanweisung: Die Betriebsanweisung ist bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren. Anhand einer Betriebsanweisung kann durch eine qualifizierte Person eine Unterweisung der Kolleginnen und Kollegen sowie der Schülerinnen und Schüler erfolgen.
  • Muster-Betriebsanweisungen
    • Muster-Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel im Fach Biologie sowie
    • Muster-Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zur Verfügung gestellt.
    • Die Muster-Betriebsanweisungen können als Handlungs- und Orientierungshilfen herangezogen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Muster-Betriebsanweisungen keine Haftung übernommen wird.
  • Prüfung der Muster-Betriebsanweisung: Jede Nutzerin und jeder Nutzer muss die aufgeführten Inhalte eigenverantwortlich und fachkundig prüfen und an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort anpassen (zum Beispiel Ausstattung des Fachraums, Einbeziehung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung). Die Betriebsanweisung muss bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden.