In der Schulzeit gibt es vielfältige außerunterrichtliche Veranstaltungen. Dazu gehören beispielsweise Wandertage, Schullandheimaufenthalte, Chor- und Orchestertage, Besuche von Theateraufführungen, Lehr- und Studienfahrten, Sporttage, Lerngänge und Betriebserkundungen. Vorrangig gilt, dass alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen einer Genehmigung durch die Schulleitung bedürfen. Zudem sind rechtliche Vorgaben zu beachten.
Auf der Seite Außerunterrichtliche Veranstaltungen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport sind wichtige Informationen zusammengestellt.
Unter anderem wird auf dieser Seite folgende Information gegeben:
„Vor Klassen- oder Studienfahrten müssen zusätzlich Informationen zu Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und
relevanten Erkrankungen (zum Beispiel Nussallergien, Insektengiftallergien, Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, Epilepsie und andere) und
gegebenenfalls zur Medikamentengabe eingeholt werden.“
Unter der Überschrift „Weiterführende Dokumente“ wird dort das Formular „Schriftliche Erklärung der
Eltern“ als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Das Formular dient der schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigte /
der volljährigen Schülerin beziehungsweise des volljährigen Schülers zur Anmeldung an einer außerunterrichtlichen
Veranstaltung der Schule.
Die Broschüre DGUV Information 202-122 Handlungshilfe zur pädagogischen Gefährdungsbeurteilung in Schulen unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung von schulischen Aktivitäten und führt hilfreiche Informationen zu Aspekten der Sicherheit und Gesundheit der Lernenden auf. Die Broschüre beschreibt unter anderem Einsatzmöglichkeiten der pädagogischen Gefährdungsbeurteilung in Schulen und erklärt den Nutzen für die verschiedenen Beteiligten. Dabei wird die konkrete Herangehensweise in drei Schritten (Erkennen; Bewerten; Handeln und Fortschreiben) abgebildet.