In technischen Laboren an beruflichen Schulen bestehen Gefährdungen zum Beispiel bei der Verwendung von Geräten, bei der Handhabung von gefährlichen Substanzen, der Exposition gegenüber Lärm und anderen Umweltfaktoren.
Um bestehende Gefährdungen gering zu halten, regeln rechtliche Vorgaben den sicheren Umgang mit elektrischem Strom, Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln und Maschinen.
Hierzu gehören insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gegebenenfalls sind auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Biostoffverordnung (BioStoffV), die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) sowie die jeweiligen Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu beachten.
Im Folgenden sind spezifische Vorgaben und Informationen beispielhaft zusammengestellt:
- Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“
- Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 526 „Laboratorien“
- DGUV Information 209-074 „Industrieroboter“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- Merkblatt 21595 „Die Sicherheit an kollaborierenden Robotern richtig bewerten“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- Merkblatt 12116 „Wie sollen Arbeitsplätze mit kollaborierenden Robotern gestaltet werden?“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Im Folgenden sind spezifische Vorgaben und Informationen beispielhaft zusammengestellt:
Im Folgenden sind spezifische Vorgaben und Informationen beispielhaft zusammengestellt:
Im Folgenden sind spezifische Vorgaben und Informationen beispielhaft zusammengestellt:
Vor Aufnahme einer fachpraktischen Tätigkeit müssen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen werden. Ausführliche Informationen finden Sie im Abschnitt „Themenspezifische Hinweise“ unter Biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und Maschinen, Werkzeuge.
Beim Umgang mit Diisocyanaten an Schulen sind besondere Vorgaben zu beachten. Unter Themenspezifische Hinweise - Sicherer Umgang mit Diisocyanaten sind wichtige Informationen zu Ihrer Unterstützung zusammengestellt.
Bei der Durchführung und Dokumentation einer arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung kann die kostenlose Software „GefBU“ (steht für „Gefährdungsbeurteilungen“) der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) unterstützen.
Sie enthält ein spezielles Modul „Schulen“, in dem für ausgewählte Berufsfelder und Bereiche Muster-Gefährdungsbeurteilungen und Muster-Betriebsanweisungen bereitgestellt werden. Die Mustermaterialien sind von der Schule fachkundig zu prüfen und bei Bedarf gemäß den örtlichen Gegebenheiten spezifisch anzupassen.
Die Software GefBU, Mustermaterialien und weitere Informationen können über das Portal UKBW-infoAS abgerufen werden. Hierbei ist die UKBW-Mitgliedsnummer der Schule anzugeben.
Für den technische Labore sind über das Portal UKBW-infoAS derzeit folgende Mustermaterialien abrufbar.
- Arbeiten im Labor Elektronik