In naturwissenschaftlichen Laboren an beruflichen Schulen bestehen Gefährdungen zum Beispiel bei der Verwendung von Geräten, bei der Handhabung von gefährlichen Substanzen und dem Umgang mit elektrischer Energie.
Um bestehende Gefährdungen gering zu halten, regeln rechtliche Vorgaben den sicheren Umgang mit elektrischem Strom, Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln und Maschinen.
Hierzu gehören insbesondere das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gegebenenfalls sind auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Biostoffverordnung (BioStoffV), die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) sowie die jeweiligen Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu beachten.
Im biotechnologischen Labor bestehen Gefährdungen beispielsweise
- bei Arbeiten mit Werkzeugen und Glasgeräten (zum Beispiel durch Schnittverletzungen, Quetschungen),
- beim Umgang mit Gefahrstoffen (zum Beispiel beim Arbeiten mit Säuren und Laugen, Feststoffen und organischen Verbindungen),
- beim Experimentieren und
- bei der Reinigung von Laborräumen.
Im Folgenden sind spezifische Vorgaben und Informationen beispielhaft zusammengestellt:
- Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“
- Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 120 „Versuchstierhaltung“
- Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 400 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“
- Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 500 „Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“
- Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“
- Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 526 „Laboratorien“
- DGUV Regel 102-001 „Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeit mit Biostoffen im Unterricht“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Information 213-086 „Biologische Laboratorien - Ausstattung und organisatorische Maßnahmen“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Im chemischen Labor bestehen Gefährdungen beispielsweise
- bei Arbeiten mit Werkzeugen und Glasgeräten (zum Beispiel durch Schnittverletzungen, Quetschungen),
- beim Umgang mit Gefahrstoffen (zum Beispiel beim Arbeiten mit Säuren und Laugen, Feststoffen und organischen Verbindungen),
- beim Experimentieren und
- bei der Reinigung von Laborräumen.
Im Folgenden sind spezifische Vorgaben und Informationen beispielhaft zusammengestellt:
Im physikalischen Labor bestehen Gefährdungen beispielsweise
- bei Arbeiten mit Werkzeugen und Geräten (zum Beispiel durch Stromschlag, Quetschungen),
- durch Lärm (zum Beispiel beim Arbeiten mit Lautsprechern),
- beim Umgang mit Gefahrstoffen (radioaktive Stoffe),
- beim Experimentieren und
- bei der Reinigung von Laborräumen.
Im Folgenden sind spezifische Vorgaben und Informationen beispielhaft zusammengestellt:
- Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“
- Technische Regel für Gefahrstoffe zur TRGS 526 „Laboratorien“
- DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Vorschrift 16 „Elektromagnetische Felder“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Regel 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Information 213-850
„Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Vor Aufnahme einer fachpraktischen Tätigkeit müssen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und dokumentiert sowie Betriebsanweisungen erstellt und Unterweisungen vorgenommen werden. Ausführliche Informationen finden Sie im Abschnitt „Themenspezifische Hinweise“ unter Biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und Maschinen, Werkzeuge.
Beim Umgang mit Diisocyanaten an Schulen sind besondere Vorgaben zu beachten. Unter Themenspezifische Hinweise - Sicherer Umgang mit Diisocyanaten sind wichtige Informationen zu Ihrer Unterstützung zusammengestellt.
Bei der Durchführung und Dokumentation einer arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung kann das kostenlose Online-Portal „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der gesetzlichen Unfallversicherung“ (DEGINTU) unterstützen.
Die ebenfalls kostenlose „Gefahrstoffinformationssystem-Stoffdatenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“ (GESTIS) enthält Informationen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und anderen chemischen Stoffen am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel die Wirkungen der Stoffe auf den Menschen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die Maßnahmen im Gefahrenfall (inklusive Erster Hilfe).