Verantwortung und Organisation

Gesundheitsförderung und arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge und der Arbeitsschutz sind eng miteinander verbunden, um die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu schützen. Durch regelmäßige Gesundheitschecks und Vorsorgemaßnahmen kann die arbeitsmedizinische Vorsorge Risiken und Belastungen am Arbeitsplatz identifizieren und minimieren. Der Arbeitsschutz umfasst die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und -regeln, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden. 

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Ärztin oder Arzt mit verschiedenen medizinischen Symbolen

Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge für die landeseigenen Beschäftigten dient dazu, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und im besten Fall zu verhüten. Sie soll zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit beitragen und führt zur Fortentwicklung des Gesundheitsschutzes.

Mit der BG prevent GmbH wurde eine Rahmenvereinbarung über die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg einschließlich des nachgeordneten Bereichs geschlossen. 

Hilfreiche Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge finden ausschließlich Schulleiterinnen und Schulleiter im Intranet der Kultusverwaltung Baden-Württemberg unter „Personal & Lebenslagen / Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung / Arbeitsschutz im Schulbereich / Rahmendienstvereinbarung über die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung“.