Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge für die landeseigenen Beschäftigten dient dazu, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig
zu erkennen und im besten Fall zu verhüten. Sie soll zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit beitragen und führt zur
Fortentwicklung des Gesundheitsschutzes.
Mit der BG prevent GmbH wurde eine Rahmenvereinbarung über die
arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
einschließlich des nachgeordneten Bereichs geschlossen.
Hilfreiche Informationen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge finden ausschließlich Schulleiterinnen und Schulleiter im Intranet der Kultusverwaltung Baden-Württemberg unter „Personal & Lebenslagen / Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung / Arbeitsschutz im Schulbereich / Rahmendienstvereinbarung über die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung“.