Die Lehrkräfte und das pädagogische Personal sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowie entsprechend der Unterweisung und Anweisung des Arbeitgebers
- auf die eigene Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- und ebenso auf die Sicherheit und Gesundheit der Personen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind,
zu achten.
Zu den betroffenen Personen zählen insbesondere Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler.