Unterstützung

Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)

Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung dafür verantwortlich, mit allen geeigneten Maßnahmen Arbeitsunfälle, Schulunfälle und andere Unfälle zu verhindern und eine effektive Erste Hilfe zu gewährleisten. 

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Bilde mit Bauhelm und Gehörschutz

Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Schülerinnen und Schüler in allgemein bildenden und beruflichen Schulen, Kindergartenkinder und angestellte Lehrkräfte des Landes Baden-Württemberg sind Versicherte der UKBW. Den Versicherten stehen umfassende Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu – von der speziellen Heilbehandlung und Rehabilitation bis zur Berufshilfe und gegebenenfalls lebenslangen Rente.

Im Rahmen der gesetzlichen Schülerunfallversicherung hat die Unfallkasse Baden-Württemberg auf Grundlage des Siebten Buchs des Sozialgesetzbuches (SBG VII) die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Schulunfällen und Schulwegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe in den Schulen zu überwachen und die Unternehmer und Versicherten zu beraten. Ein wichtiger Grundsatz hierbei lautet: „Prävention vor Rehabilitation“.

Im Bereich der Prävention an Schulen legt die Unfallkasse Baden-Württemberg besonderen Wert auf die Beratung. Den Schulträgern und Schulhoheitsträgern sowie auch den Schulleiterinnen und Schulleitern, Lehrkräften und Versicherten bietet die UKBW die Möglichkeit zur kostenlosen Beratung und Unterstützung durch speziell qualifizierte Aufsichtspersonen.

Die Beratung und Unterstützung umfasst unter anderem

  • Beratung bei Neu- und Umbau von Schulen, Schulhöfen, Schulsporthallen und Schulsportanlagen, der Ausstattung mit Fachräumen / Werkstätten oder der Anschaffung von Maschinen,
  • Besichtigung von schulischen Gebäuden und Anlagen, Einrichtungen und Maschinen, Bereitstellung von Handlungshilfen und Handreichungen für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler,
  • Fortbildung von Schulleiterinnen und Schulleitern, sicherheitsbeauftragten Lehrkräften im Bereich der Sicherheitserziehung, des Gesundheitsschutzes und der Ersten Hilfe,
  • Beratung im Bereich der Arbeitsschutzorganisation.