Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, Beeinträchtigung und chronischer Erkrankung, die an allgemeinen Schulen
unterrichtet werden, benötigen gegebenenfalls angepasste Schutzmaßnahmen. Die Schulen passen diese bedarfsbezogen auf die
individuelle Situation der Lernenden an, da eine Behinderung, Beeinträchtigung und chronische Erkrankung unterschiedliche Auswirkungen
auf das schulische Lernen und Arbeiten haben kann.
Bei der Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung wird die individuelle Situation der Schülerinnen und
Schüler berücksichtigt sowie entsprechende individuelle und persönliche Schutzmaßnahmen abgeleitet und
umgesetzt.
Für Lehrkräfte mit Behinderung, Beeinträchtigung und chronischer Erkrankung ist dies vergleichbar zu berücksichtigen. Informationen finden Sie unter Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in Baden-Württemberg. Beratung für schwerbehinderte Lehrkräfte bieten die jeweils zuständigen örtlichen Vertrauenspersonen an.
Hilfreiche Informationen
- Technische Regel für Arbeitsstätten – ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“
- DGUV Information 202-111 „Mit Schulleitung gesunde, inklusive Schule gestalten – Handlungsempfehlungen und Reflexionsimpulse für Schulentwicklungsprozesse“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Information 202-113 „Inklusion im Schulsport – Handreichung für Lehrkräfte“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Information 202-099 „Inklusion in Kindergarteneinrichtungen – Grundlegende Hinweise“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Information 215-111 „Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung – Teil I: Grundlagen“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- DGUV Information 215-112 „Barrierefreie Arbeitsplatzgestaltung – Teil II: Grundsätzliche Anforderungen“ (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – „Sichere Schule“
- Bildungsland Nord-Rhein-Westfalen „Gemeinsames Lernen im Chemieunterricht“
- Bildungsportal Niedersachsen „Menschen mit Behinderung“