Für die Präventionsarbeit und die Förderung von Sicherheit in der Schule bestellt die Schulleiterin oder der Schulleiter entsprechend dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) und der Verwaltungsvorschrift „Gesetzliche Schülerunfallversicherung, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz für Schülerinnen und Schüler in Schulen“ Sicherheitsbeauftragte für den inneren Schulbereich (sicherheitsbeauftragte Lehrkraft).
Die Bestellung wird in Absprache mit der Personalvertretung, der Beauftragten für Chancengleichheit sowie der Vertrauensperson für Menschen mit Behinderungen durchgeführt und kann sowohl schriftlich als auch elektronisch erfolgen. Werden mehrere sicherheitsbeauftragte Lehrkräfte bestellt, sollte mindestens eine von ihnen das Fach Sport unterrichten. Für die Bestellung kann das Muster Bestellung zur sicherheitsbeauftragten Lehrkraft verwendet werden. Die Namen der neu bestellten sicherheitsbeauftragten Lehrkräfte müssen der zuständigen Schulaufsichtsbehörde gemeldet werden.
Die Verantwortung der Schulträger, eigene Sicherheitsbeauftragte für ihren Zuständigkeitsbereich zu bestellen, bleibt davon unberührt.
Sicherheitsbeauftragte Lehrkräfte unterstützen und beraten die Schulleiterinnen und Schulleiter bei ihren Aufgaben. Sie nehmen an Besichtigungen, Begehungen und Unfalluntersuchungen teil oder erhalten auf Anfrage die Ergebnisse dieser Maßnahmen. Darüber hinaus wirken sie in Arbeitsschutzausschüssen oder freiwilligen Arbeitskreisen für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung ihrer Dienstelle mit. Ihre Aufgabe ist es, sich fortlaufend von der Wirksamkeit der organisatorischen Schutzmaßnahmen, dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen sowie dem sicherheitsgerechten Verhalten der Schülerinnen und Schüler zu überzeugen. Zudem ist die sicherheitsbeauftragte Lehrkraft Mitglied des schulinternen Krisenteams.
Sicherheitsbeauftragte Lehrkräfte haben keine Verpflichtung, organisatorische oder andere Aufgaben im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz zu übernehmen. Sie tragen in diesem Bereich, im Gegensatz zu den verantwortlichen Funktionsträgern, keine Verantwortung. Gegenüber den Lehrkräften und dem pädagogischen Personal einer Schule haben sie keine Weisungsbefugnis. Die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter unterstützt die sicherheitsbeauftragte Lehrkraft bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Für die Ausbildung von sicherheitsbeauftragten Lehrkräften wurde von den Abteilungen 7 der Regierungspräsidien und der Unfallkasse Baden-Württemberg ein Multiplikatorensystem entwickelt. Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Sicherheitserziehung an den Schulen führen dezentrale Fortbildungsveranstaltungen für Sicherheitsbeauftragte des inneren Schulbereichs durch. In den Schulungen werden den sicherheitsbeauftragten Lehrkräfte die Kenntnisse, die zu deren Aufgabenerfüllung gemäß den jeweils geltenden Regelungen und Bestimmungen erforderlich sind, vermittelt. Die Termine werden entsprechend der Zuständigkeiten von den Abteilungen 7 der Regierungspräsidien oder den staatlichen Schulämtern ausgeschrieben.
Bei Fragen kann die jeweilige Ansprechperson des Regierungspräsidiums, Abteilung 7, oder des staatlichen Schulamts kontaktiert werden. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage des jeweiligen Regierungspräsidiums oder des jeweiligen Staatlichen Schulamts zu finden.