Organisation

Schulaufsichtsbehörden

Die Schulaufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften an den Schulen. Jede Schulaufsichtsbehörde benennt eine bestimmte Person, die als Ansprechperson für den Arbeitsschutz zur Verfügung steht.

Lesezeit:
  • Teilen
Schreibtisch in der Verwaltung mit Arbeitsmaterial

Beratung

Diese Person unterstützt und berät die verschiedenen Stellen, die mit dem Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten befasst sind. Sie ist der zentrale Kontakt für alle Fragen und Anliegen zum Thema Arbeitsschutz.

Aufgaben

Den konkreten Aufgabenbereich der Ansprechpersonen für den Arbeitsschutz legen die Schulaufsichtsbehörden jeweils für ihren Bereich fest. In der Regel nehmen die Ansprechpersonen als Beauftragte des Arbeitgebers an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil.

Ansprechpersonen

Die dienstlichen Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpersonen für den Arbeitsschutz finden ausschließlich Schulleiterinnen und Schulleiter im Intranet der Kultusverwaltung Baden-Württemberg unter „Personal & Lebenslagen / Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung / Arbeitsschutz im Schulbereich / Allgemeine Informationen“.