Gefährdungsbeurteilung

Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung (COPSOQ)

Die personenbezogene Gefährdungsbeurteilung dient dazu, die individuellen Gefährdungen und Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Personen am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes.

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Die psychosozialen Belastungsfaktoren der Mitarbeitenden müssen seit 2013 vom Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz erfasst werden und der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Im Kultusbereich werden die psychosozialen Belastungsfaktoren im Arbeitsumfeld bereits seit 2008 mittels der sogenannten COPSOQ-Befragung (Copenhagen Psychosocial Questionnaire) erhoben, die für den Schulbereich ergänzt wurden. Die erste Vollerhebung, an der alle rund 4000 öffentlichen Schulen und Schulkindergärten in Baden-Württemberg teilnahmen, fand in den Jahren 2008 bis 2011 statt, die zweite Erhebungsrunde von 2014 bis 2019. Seit 2024 läuft die aktuelle COPSOQ-Befragung, welche 2027 abgeschlossen sein wird. Im Nachgang müssen alle Schulen eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der psychosozialen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz erstellen und Maßnahmen ableiten. 

Hilfreiche Informationen zur personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung finden ausschließlich Schulleiterinnen und Schulleiter im Intranet der Kultusverwaltung Baden-Württemberg unter „Personal & Lebenslagen / Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung / Arbeitsschutz im Schulbereich / Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung“.