Die Aufgaben der Personalvertretungen umfassen:
- Mitwirkung bei der Arbeitsschutzorganisation
- Informationsrecht über Arbeitsschutzangelegenheiten
- Anregungs- und Vorschlagsrecht zur Verbesserung des Arbeitsschutzes
- Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen, die den Arbeitsschutz betreffen
- Kontrollfunktion, um die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen zu überwachen
- Unterstützung bei der Konfliktlösung
- Zusammenarbeit mit der Arbeitsschutzbehörde
Durch ihre aktive Mitwirkung kann die Personalvertretung dazu beitragen, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für alle
Beschäftigten zu schaffen.
Die Schwerbehindertenvertretung ist bei allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Beschäftigte betreffen, frühzeitig und umfassend zu informieren sowie vor Entscheidungen zu beteiligen.