Ein effektiver Brandschutz kann helfen, Brände zu vermeiden oder zu minimieren, und somit die Gefahr von Verletzungen und Schäden reduzieren.
Die Brandschutz ist ein wichtiger Punkt des Arbeitsschutzes, der durch verschiedene gesetzliche Regelungen und Verordnungen geregelt ist.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Pflichten von Arbeitgebern, um die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es schreibt vor, dass Arbeitgeber Brandschutz-Einrichtungen am Arbeitsplatz vorhalten müssen.
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist ein Gesetz, das die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz regelt. Ziele des Arbeitssicherheitsgesetzes sind der Schutz der Arbeitnehmer, die Vermeidung von Unfällen und die Förderung der Arbeitssicherheit.
- Landesbauordnung einschließlich Ausführungsverordnung: Die Landesbauordnung (LBO) ist ein Gesetz, das die Bauvorschriften und -anforderungen für Gebäude und Anlagen in Baden-Württemberg regelt. Sie soll die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen schützen, die in oder um Gebäude und Anlagen leben und arbeiten.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Das Regelwerk der DGUV regelt die Maßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen müssen, um Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden. Sie schreiben vor, dass Arbeitgeber eine Brandschutz-Einrichtung am Arbeitsplatz vorhalten müssen. Besonders wichtig sind hier die Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und die Vorschrift 81 „Schulen“.
- Regelungen des Kultusministeriums: Die Verwaltungsvorschriften regeln die Maßnahmen, die Schulleiterinnen und Schulleiter ergreifen müssen, um die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Besonders auf die Verwaltungsvorschrift Krisenereignisse an Schulen ist hier hinzuweisen.
Technische Regeln für Arbeitsstätten sowie Informationen der Unfallversicherungsträger können die Anforderungen der Verordnungen ergänzen und konkretisieren. Beispielhaft sind ausgewählte Technische Regeln für Arbeitsstätten aufgeführt.
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3A.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
Durch den Brandschutz kann ein Unternehmen die Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitnehmer gewährleisten und bei Bränden am Arbeitsplatz sofortige Hilfe leisten.
Grundsätzliche Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter sind das Bereitstellen der Alarmierung, regelmäßige Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen, die Aushänge von Flucht- und Rettungswegen und das Einfordern der Prüfung der Feuerlöscher / Löscheinrichtungen.
Hilfreiche Materialien finden Sie bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf dem Informationsportal Sichere Schule oder unter DGUV Regelwerk.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind verpflichtet, Ziele zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen und notwendige Maßnahmen durchzuführen beziehungsweise zu veranlassen. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz festgelegt.
Grundlage für zu treffende Schutzmaßnahmen ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen die Gefährdungsbeurteilung (GBU). Die Handlungshilfe A3 – Brandschutz wird gerade überarbeitet und folgt zeitnah. Bereits erstellte Gefährdungsbeurteilungen behalten ihre Gültigkeit.