Die Verwaltungsvorschrift zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen und Schulkindergärten (PDF) sieht die Benennung einer Person bei allen Schulaufsichtsbehörden vor, die den verschiedenen mit dem Arbeitsschutz befassten Stellen als Ansprechpartnerin und Ansprechpartner für den Arbeitsschutz zur Verfügung steht. Schulen und deren Sicherheitsbeauftragte, Personalvertretungen aber auch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und kommunale Schulträger können sich daher für allgemeine Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden.
Den konkreten Aufgabenbereich der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für den Arbeitsschutz legen die
Schulaufsichtsbehörden jeweils für ihren Bereich fest. In der Regel nehmen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner als
Beauftragte des Arbeitgebers an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses teil.
Die Adressen der zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für den Arbeitsschutz finden ausschließlich
Schuleiterinnen und Schulleiter im Intranet der Kultusverwaltung Baden-Württemberg unter „Personal & Lebenslagen /
Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung / Arbeitsschutz im Schulbereich / Allgemeine Informationen“.