Bei der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung stehen die konkreten Arbeitsabläufe im Mittelpunkt. Betrachtet werden unter anderem die Arbeitsbedingungen, eingesetzten Arbeitsmittel, vorhandenen Gefährdungen sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen. Ziel ist es, Risiken möglichst bereits im Vorfeld zu vermeiden oder auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.
Für Führungskräfte stellt die Gefährdungsbeurteilung eine wichtige Grundlage für die Organisation des sicheren Arbeitens dar. Beschäftigte erhalten dadurch klare und nachvollziehbare Informationen zu möglichen Gefährdungen und den erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Vorgang. Sie wird regelmäßig überprüft und angepasst, insbesondere wenn sich Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Arbeitsbedingungen verändern oder neue Gefährdungen hinzukommen.
Das Ziel ist es Arbeitsplätze und Tätigkeiten so zu gestalten, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bestmöglich geschützt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen wirksam umgesetzt werden.