Dabei werden insbesondere die jeweiligen Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Arbeitsbedingungen und örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei veränderten Arbeitsbedingungen oder neuen Erkenntnissen anzupassen.
Ziel ist es, sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu schaffen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz nachhaltig in den Arbeitsabläufen zu verankern.
Grundlage für zu treffende Schutzmaßnahmen ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen die Gefährdungsbeurteilung (GBU). Die Handlungshilfe A1 – Sicherheitsorganisation (PDF) und das zugehörige Protokoll (PDF) unterstützen bei der Dokumentation. Bereits erstellte Gefährdungsbeurteilungen behalten ihre Gültigkeit. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind zu dokumentieren.