Die Arbeitsschutzvorschriften in Deutschland sind in zwei Hauptkategorien unterteilt: staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorschriften.
Die staatlichen Vorschriften umfassen Gesetze wie das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz und das Chemikaliengesetz. Diese Gesetze werden durch Verordnungen wie die Biostoffverordnung und die Gefahrstoffverordnung ergänzt. Darüber hinaus gibt es Verwaltungsvorschriften des Landes Baden-Württemberg und allgemein anerkannte Regeln der Sicherheitstechnik und der Arbeitsmedizin, wie zum Beispiel die Technischen Regeln und die Informationen und Grundsätze des Unfallversicherungsträgers.
Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften basieren auf dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) und umfassen das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, wie zum Beispiel die Grundsätze der Prävention und die Vorschriften für Schulen. Die Berufsgenossenschaften stellen ebenfalls Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf ihren Seiten zur Verfügung.
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bildungseinrichtung trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Dieser hat alle erforderlichen Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit zu ergreifen. Maßnahmen sind dann erforderlich, wenn hierdurch Gefährdungen für die Beschäftigten abgewendet werden können. Erforderliche Maßnahmen sind den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzschutzvorschriften zu entnehmen.
Die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen liegt bei den Schulleiterinnen und Schulleitern, die sich einen Überblick über die Situation an ihrer Schule verschaffen müssen. Sie können jedoch bestimmte Aufgaben an befähigte Personen delegieren, wie zum Beispiel Sicherheitsbeauftragte oder Gefahrstoffverantwortliche.
Die Lehrkräfte und anderen Beschäftigten haben die Pflicht, nach ihren Möglichkeiten und gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Dazu gehört die bestimmungsgemäße Nutzung von Arbeitsmitteln und die Meldung von Gefahren und Defekten an den Arbeitgeber oder den zuständigen Vorgesetzten.
Es ist wichtig, dass nur fachkundige Personen mit gefährlichen Stoffen umgehen, da dies ein hohes Risiko für die Sicherheit und Gesundheit darstellt. Die Fachkunde kann durch eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.
Insgesamt ist es wichtig, dass alle am Schulleben Beteiligten, von den Schulleiterinnen und Schulleitern bis hin zu den Lehrkräften und anderen Beschäftigten, ihre Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz wahrnehmen und zusammenarbeiten, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen.