Allgemein bildende Schulen/Berufliche Schulen

Umgang mit Behinderung und Beeinträchtigung

Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung von grundlegenden Informationen für den Umgang mit Behinderung und Beeinträchtigung an Schulen.

Lesezeit:
  • Teilen
Lehrkraft gibt einem Schüler Hilfestellung beim Bohren mit einem Akkuschrauber

Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, Beeinträchtigung und chronischer Erkrankung, die an allgemeinen Schulen unterrichtet werden, benötigen gegebenenfalls angepasste Schutzmaßnahmen. Die Schulen passen diese bedarfsbezogen auf die individuelle Situation der Lernenden an, da eine Behinderung, Beeinträchtigung und chronische Erkrankung unterschiedliche Auswirkungen auf das schulische Lernen und Arbeiten haben kann.
Bei der Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung wird die individuelle Situation der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt sowie entsprechende individuelle und persönliche Schutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt. 

Für Lehrkräfte mit Behinderung, Beeinträchtigung und chronischer Erkrankung ist dies vergleichbar zu berücksichtigen. Informationen finden Sie unter Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in Baden-Württemberg. Beratung für schwerbehinderte Lehrkräfte bieten die jeweils zuständigen örtlichen Vertrauenspersonen an.

Hilfreiche Informationen